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Ausführungen über den Journalismus
Über den Beruf
sowie die Tätigkeit eines Journalisten bestehen in der Öffentlichkeit stark
unter-schiedliche Auffassungen. Eine ausführliche Interpretierung dieses
Berufs bzw. der Tätigkeit eines
Journalisten findet man in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia.
Interessant, dass dort gleich zu Anfang seitens des
Deutschen Journalisten Verbandes (DJV)
angemerkt wird, dass diese Bezeichnung nur auf Personen zutreffe, die
hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von
Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt
seien.
Definitiv bedeutet dies im Hintergrund, dass Personen, die diese Tätigkeit
zweitberuflich oder gelegentlich ausüben, nicht gerne gesehen sind und
sich eigentlich gar nicht als Journalisten bezeichnen sollen. Oft werden sie
auch als "Hobby-Honorarschreiber" betrachtet. Aber so
korrekt ist das nicht:
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Die Bezeichnung
"Journalist" ist nicht gesetzlich geschützt. Die Tätigkeit kann theoretisch
von jedermann - sei es in Anstellung oder freiberuflich - ausgeübt werden.
Eine spezifische, wenn auch empfehlenswerte, Ausbildung ist nicht
vorgeschrieben; sie ist nach dem Motto "learning by doing" auch
autodidaktisch möglich.
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Journalisten
sind eindeutig auch die regelmäßigen freien Mitarbeiter von z. B.
Tages-zeitungen, die diese (selbstständige) Tätigkeit nicht selten mit hohem
Engagement und Zeitaufwand ausüben.
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Journalisten sind durchaus auch die Pressesprecher größerer Vereine
und Firmen, die in einem erheblichen Umfang Meldungen und Nachrichten in den
Printmedien und auch online veröffentlichen.
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"Leser-Reporter" werden i. d. R. nicht zu den Journalisten gerechnet. Ins
Gespräch kamen diese Leute erstmalig durch die "BILD"-Zeitung, die
spontan ihre Leser gerade heraus über Ereignisse berichten, spontan Fotos
"schießen" lässt und dafür auch ein ansehnliches Honorar zahlt. Weil dabei oft
Anrüchiges heraus kommt, gerät diese Art des Journalismus sehr häufig unter
starke Kritik, insbesondere die des DJV. Allerdings greifen auch andere
Medien, z. B. Tageszeitungen gelegentlich auf Berichte und Fotos ihrer Leser
zurück, die ansonsten keine spezifischen freien Mitarbeiter sind. Häufig
kommt für diesen Kreis auch der Name "Bürgerjournalisten" zur Anwendung.
Laut dem Grundgesetz hat jedoch jedermann das Recht, seine Meinung in Wort
und Bild zu verbreiten; also eine Tätigkeit, die nicht zwangsläufig an den
Beruf des Journalisten gekoppelt sein muss. Dass also ein "Leser-Reporter"
oder "Bürgerjournalist" über diese Schiene den Weg in eine "richtige" freie
Medientätigkeit oder gar entsprechende Ausbildung und Anstellung findet, ist
durchaus möglich.
(wird fortgesetzt)
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