Ausführungen über den Journalismus

Über den Beruf sowie die Tätigkeit eines Journalisten bestehen in der Öffentlichkeit stark unter-schiedliche Auffassungen. Eine ausführliche Interpretierung dieses Berufs bzw. der Tätigkeit eines Journalisten findet man in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia. Interessant, dass dort gleich zu Anfang seitens des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) angemerkt wird, dass diese Bezeichnung nur auf Personen zutreffe, die hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt seien.
Definitiv bedeutet dies im Hintergrund, dass Personen, die diese Tätigkeit zweitberuflich oder gelegentlich ausüben, nicht gerne gesehen sind  und sich eigentlich gar nicht als Journalisten bezeichnen sollen. Oft werden sie auch als "Hobby-Honorarschreiber" betrachtet. Aber so korrekt ist das nicht:

  • Die Bezeichnung "Journalist" ist nicht gesetzlich geschützt. Die Tätigkeit kann theoretisch von jedermann - sei es in Anstellung oder freiberuflich - ausgeübt werden. Eine spezifische, wenn auch empfehlenswerte, Ausbildung ist nicht vorgeschrieben; sie ist nach dem Motto "learning by doing" auch autodidaktisch möglich.

  • Journalisten sind eindeutig auch die regelmäßigen freien Mitarbeiter von z. B. Tages-zeitungen, die diese (selbstständige) Tätigkeit nicht selten mit hohem Engagement und Zeitaufwand ausüben.

  • Journalisten sind durchaus auch die Pressesprecher größerer Vereine und Firmen, die in einem erheblichen Umfang Meldungen und Nachrichten in den Printmedien und auch online veröffentlichen.

  • "Leser-Reporter" werden i. d. R. nicht zu den Journalisten gerechnet. Ins Gespräch kamen diese Leute erstmalig durch die "BILD"-Zeitung, die spontan ihre Leser gerade heraus über Ereignisse berichten, spontan Fotos "schießen" lässt und dafür auch ein ansehnliches Honorar zahlt. Weil dabei oft Anrüchiges heraus kommt, gerät diese Art des Journalismus sehr häufig unter starke Kritik, insbesondere die des DJV. Allerdings greifen auch andere Medien, z. B. Tageszeitungen gelegentlich auf Berichte und Fotos ihrer Leser zurück, die ansonsten keine spezifischen freien Mitarbeiter sind. Häufig kommt für diesen Kreis auch der Name "Bürgerjournalisten" zur Anwendung.
    Laut dem Grundgesetz hat jedoch jedermann das Recht, seine Meinung in Wort und Bild zu verbreiten; also eine Tätigkeit, die nicht zwangsläufig an den Beruf des Journalisten gekoppelt sein muss. Dass also ein "Leser-Reporter" oder "Bürgerjournalist" über diese Schiene den Weg in eine "richtige" freie Medientätigkeit oder gar entsprechende Ausbildung und Anstellung findet, ist durchaus möglich.
     

(wird fortgesetzt)